Ein Dauerbrenner: Wer die Auflage verletzt, dass nicht produkt- oder herstellerbezogen ausgeschrieben werden darf, muss mit Konsequenzen rechnen. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin sollte Architekten oder Ingenieuren als Warnung dienen.
09.10.2025
Quelle:
https://www.aia.de/news/detail/haftung-produktneutral-ausgeschrieben-sonst-droht-foerdermitteln-gefahr